Anmeldung
Wenn Sie sich mit Ihrem Kind anmelden wollen, so verwenden Sie bitte das Kontaktformular und ich versuche mich sobald wie möglich zurückzumelden. Derzeit kommt es aufgrund der hohen Nachfrage zu längeren Wartezeiten. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis.
Ablauf
Eine Psychotherapie beginnt in meiner Praxis stets mit einem unverbindlichen Erstgespräch. Im Rahmen dieses Gesprächs kläre ich mit Ihnen, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, die den Einsatz von Psychotherapie notwendig macht. Sie selbst haben dabei die Gelegenheit zu überprüfen, ob Sie sich in meiner Praxis wohl fühlen und sich mit mir eine längere Psychotherapie vorstellen können.
Nach dem Erstgespräch folgen ggf. die probatorischen Sitzungen, in denen ich gemeinsam mit Ihnen die bestehende Problematik analysiere. Aus dem dabei entwickelten individuellen Störungsmodell leiten wir die zielführenden Behandlungsmethoden ab. Nach dieser diagnostischen Phase beginnt dann die eigentliche Psychotherapie, welche zwischen 12 und bis zu 80 Stunden dauern kann. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.
Behandlungskosten
Ich bin zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen berechtigt. Das bedeutet, dass die Kosten für die Psychotherapie nach entsprechendem Antrag bei Ihrer Krankenkasse in der Regel vollständig übernommen werden, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Dies wird im Erstgespräch bzw. ggf. in den probatorischen Sitzungen geklärt, deren Kosten die Krankenkasse in jedem Fall trägt.
Ich benötige lediglich Ihre Versichertenkarte, eine Überweisung brauchen Sie nicht. Als Privatpatient haben sie die Möglichkeit sich an eine Privatpraxis zu wenden.
Nicht wahrgenommene Stunden
Eine Abrechnung kann nur erfolgen, wenn der Patient auch anwesend ist. Bitte sagen Sie rechtzeitig (zwei Werktage zuvor) einen Termin ab, sollten Sie verhindert sein. Bescheid Bei Krankheit reicht eine frühzeitige kurze Nachricht auf meinen Anrufbeantworter. Falls dies wiederholt der Fall ist, erlaube ich mir nach einem ärztlichen Attest zu fragen. In allen anderen Fällen, berechne ich ein Ausfallhonorar für 50min nach EBM.
Eine Therapeutensuche finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Formulare zum Download
Vollmacht für getrennt lebende Eltern (gemeinsames Sorgerecht)
Die Voraussetzung einer Therapie ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten. Kann bei getrennt lebenden Eltern nur ein Elternteil zum Erstgespräch kommen, benötige ich eine vom abwesenden Elternteil unterschriebene Vollmacht. Ohne diese darf kein Gespräch mit dem Patienten stattfinden. Die Vollmacht finden Sie unten stehend zum Download. Bei Fragen hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Aufnahmebogen
Vor dem ersten Gespräch biete ich Ihnen hier die Möglichkeit, meinen Aufnahmebogen bereits im Vorfeld herunterzuladen. Sie können diesen in aller Ruhe zu Hause ausfüllen und bei Ihrem ersten Termin mitbringen. So können wir uns ohne zeitliche Verluste sofort dem wichtigstem widmen: der Gesundheit und Behandlung Ihres Kindes!
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Schweigepflichtsentbindung
Dieses Formular entbindet mich von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der eingesetzten Person.
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