Zum Inhalt springen

Ablauf und Behandlung

Anmeldung
Wenn Sie sich mit Ihrem Kind anmelden wollen, so verwenden Sie bitte das Kontaktformular und ich versuche mich sobald wie möglich zurückzumelden. Derzeit kommt es aufgrund der hohen Nachfrage zu längeren Wartezeiten. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis.

Kostenübernahme
Die Kosten für Diagnostik, Beratung und Behandlung übernimmt in aller Regel die Krankenkasse. Ich benötige zum ersten Termin und dann jeweils zu Beginn des Quartals die gültige Chipkarte Ihres Kindes.

Privatpatienten: bitte nehmen Sie zu Kenntnis, dass ich zu allererst meinem Versorgungsauftrag gegenüber meinen gesetzlich Versicherten Patienten wahrnehmen muss und daher die Wartezeiten teilweise erheblich abweichen können. Die Aufnahme auf eine Warteliste kann nur in einem vernünftigen Zeitrahmen erfolgen und ist abhängig von der allgemeinen Nachfrage. Ich bitte um Verständnis. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Es ist daher ratsam, vor dem Erstkontakt/ vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen bzw. die notwendigen Unterlagen zum Erstgespräch mitzubringen. Die Behandlung wird Ihnen privat mit dem 3,5fachen Faktor gemäß Par. 2 der GOP nach einer Honorarvereinbarung in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass der maximal übernommenem Kostenfaktor je nach Kasse variiert.

Diagnostik
In einem ersten ausführlichen Gespräch mit den Eltern und den Kindern oder Jugendlichen frage ich, zum Teil getrennt, nach den aktuellen Problemen und dem, was bisher geschehen ist. In testpsychologischen Untersuchungen und mit Hilfe von Vorbefunden und aktuellen Berichten werden weitere Informationen zusammengetragen, die mir schließlich helfen, die Auffälligkeiten zu interpretieren und daraus Lösungsstrategien zu entwickeln.

Probatorik
Sollten wir uns im Erstgespräch gemeinsam entschließen eine Behandlung weiter fortzufühen, erfolgen im Anschluss die sogenannten probatorischen Sitzungen. Hierbei bietet sich für den Patienten, die Eltern und den Therapeuten die Gelegenheit, die gemeinsame Passung zu finden und Therapieziele zu vereinbaren. Im letzten probatorischen Gespräch wird dann die Entscheidung über das weitere Vorgehen besprochen.

Therapie
Nach der Probatorik kommt es in der Regel zu einer kurzen Pause, in der die Kasse den Antrag auf Therapie prüft. Im Anschluss befürwortet die Kasse dann je nach Indikation eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie, die regelmäßig einmal wöchentlich oder in Absprache auch 14-tägig stattfindet. Dabei sind von der Kasse folgende Kontingente vorgesehen:
Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 2×12 Einzeltherapiestunden und 2×3 Bezugspersonenstunden.
Eine Langzeittherapie umfasst bis zu 60 Einzeltherapiestunden und 15 Bezugspersonenstunden.

Patienteninformation zum Thema Psychotherapie der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bitte hier klicken.

Eine Therapeutensuche finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Nicht wahrgenommene Stunden
Eine Abrechnung kann nur erfolgen, wenn der Patient auch anwesend ist. Bitte sagen Sie rechtzeitig (zwei Werktage zuvor) einen Termin ab, sollten Sie verhindert sein. Bescheid Bei Krankheit reicht eine frühzeitige kurze Nachricht auf meinen Anrufbeantworter. Falls dies wiederholt der Fall ist, erlaube ich mir nach einem ärztlichen Attest zu fragen. In allen anderen Fällen, berechne ich ein Ausfallhonorar für 50min nach EBM.

Formulare zum Download

Vollmacht für getrennt lebende Eltern (gemeinsames Sorgerecht)
Die Voraussetzung einer Therapie ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten. Kann bei getrennt lebenden Eltern nur ein Elternteil zum Erstgespräch kommen, benötige ich eine vom abwesenden Elternteil unterschriebene Vollmacht. Ohne diese darf kein Gespräch mit dem Patienten stattfinden. Die Vollmacht finden Sie unten stehend zum Download. Bei Fragen hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vollmacht.pdf Adobe Acrobat Dokument 448.5 KB Download

Aufnahmebogen
Vor dem ersten Gespräch biete ich Ihnen hier die Möglichkeit, meinen Aufnahmebogen bereits im Vorfeld herunterzuladen. Sie können diesen in aller Ruhe zu Hause ausfüllen und bei Ihrem ersten Termin mitbringen. So können wir uns ohne zeitliche Verluste sofort dem wichtigstem widmen: der Gesundheit und Behandlung Ihres Kindes!
Aufnahmebogen.pdf Adobe Acrobat Dokument 453.1 KB Download

Schweigepflichtsentbindung
Dieses Formular entbindet mich von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der eingesetzten Person.
Schweigepflichtsentbindung.pdf Adobe Acrobat Dokument 455 KB Download